Auch wenn die Feuerwehr Reutern als Fachbereich der Gemeinde Bad Griesbach von ihr finanziert wird, gibt es eine Vielzahl von Aktivitäten und Pflichten, welche wir neben den Kernaufgaben, der Brandbekämpfung und Menschenrettung, wahrnehmen.
Beispielsweise die Jugendarbeit, die allgemeine Brandschutzerziehung, die Durchführung von umfangreichen Ausbildungsmaßnahmen und die Unterstützung der Kommune bei Finanzierungen des Reuterner Feuerwehrwesens. All dies verursacht Kosten, welche wir durch Mitgliedsbeiträge und Spenden decken. Ebenso ist die Kinderfeuerwehr beim Feuerwehrverein als Öffentlichkeitsarbeit angesiedelt und wird vom Verein getragen.
Auch wenn für Sie eine aktive Mitgliedschaft nicht in Frage kommt, können sie uns unterstützen: Entweder durch eine fördernde Mitgliedschaft oder durch Einzelzuwendungen.
Fördernde Mitgliedschaft
Im Rahmen einer fördernden Mitgliedschaft treten Sie der Feuerwehr bei und entrichten den in unserer Feuerwehr üblichen Beitragssatz (der aktuelle Beitragsatz kann bei der Vorstandschaft erfragt werden), ohne jedoch eine feuerwehrtechnische Ausbildung zu absolvieren oder am Einsatzgeschehen beteiligt zu sein. Dennoch sind Sie ein jederzeit gerne gesehener Gast bei allen Ausbildungsdiensten und sind auch zu Versammlungen wie der Jahreshauptversammlung, Generalversammlungen, Festen und vielen weiteren Veranstaltungen eingeladen.
Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, ständig über das aktuelle Geschehen informiert zu bleiben und nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung unserer Feuerwehr zu nehmen.
Sollte eine Fördermitgliedschaft für Sie interessant sein, kontaktieren Sie und doch einfach, zum Beispiel über unsere Vorstandschaft oder über das Kontaktformular.
Einzelzuwendungen und Spenden
Die ordnungsgemäße Verwendung von Spendengeldern wird über den Feuerwehrverein sichergestellt, welcher, gemäß seiner Satzung einzelne Projekte der Freiwilligen Feuerwehr auf Antrag hin unterstützen kann.
Selbstverständlich können Sie so auch gezielt einzelne Projekte oder Einheiten der Feuerwehr unterstützen.
Da der Verein gemeinnützige Anerkennung besitzt ist es möglich, eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen. Bei Spenden bis 200 € reicht ein einfacher Nachweis (z.B. Buchungsbestätigung) - Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern